Wohnraumvermessung

Wohnraumvermessung Fläche Sachverständiger Wetzlar Präzises Messgerät im Einsatz

Flächenermittlung nach DIN oder Wohnflächenverordnung                                                                                                 

  • Gemeinsame Objektbegehung mit dem Sachverständigen
  • Präzise Messung der Flächen
  • Flächenberechnung nach anerkannten Normen und Verordnungen
  • Schriftlicher Bericht mit tatsächlichen Flächengrößen


Wohnraumvermessung - Jeder Quadratmeter zählt

Wer eine Immobilie kauft, mietet oder vermietet sollte die Flächenangaben prüfen - denn die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche ist oft größer angegeben als tatsächlich vorhanden. Gerade bei Verkauf und Vermietung spielt die Flächenangabe im Vertrag eine große Rolle, da sich der Kaufpreis/ Miete nach der Größe misst.

Warum sich die Überprüfung der Wohnflächenangabe lohnt
Eine Überprüfung von Flächenangaben kann sich lohnen. Nach einer repräsentativen Studie sind bei 80% aller Mietverträge die Wohnfläche bzw. Gewerbefläche größer angegeben. Ist anhand unseres Ergebnisses die Wohnung tatsächlich kleiner als im Mietvertrag, können die Betriebskosten (wenn diese nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt sind) neu berechnet werden. Ebenso können dann die aktuellen Mietzahlungen und die Zahlungen aus den vergangenen Jahren neu berechnet werden.

Haben Sie eine falsche Flächenangabe im Mietvertrag?
Um Licht ins Dunkel zu bringen, unterstützte ich Sie mit einer stichfesten Wohnraumvermessung gemäß der Wohnflächenverordnung. Als unabhängiger Baugutachter kann ich mit Präzisionsmessgeräten die tatsächlichen Flächengrößen von Wohn-, Nutz- sowie Verkehrsflächen auf den Quadratzentimeter genau ermitteln.

Preis :  699,00 €

Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung sowie eine tabellarische Wohnflächenberechnung bis 160 m² Wohn- und Nutzfläche durch einen qualifizierten Bausachverständigen.

Unsere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf wohnwirtschaftlich genutzte Standardimmobilien (Wohnungen/ Doppelhaushälften, Ein-/Zweifamilienhäuser) mit einer Wohnfläche von max. 160 m². Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin inkl. An- und Abfahrtzeit beträgt max. 2 Stunden. In unseren Pauschalpreisen sind die Anfahrtskosten des Sachverständigen im Umkreis von 10 km ab Sachverständigenbüro sowie die 5% Nebenkostenpauschale enthalten.

In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

Erforderliche Information

Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich bis spätestens zum Ortstermin zur Verfügung gestellt werden:

• Pläne zum Objekt (Grundriss, Schnitt, Ansichten)
• Ältere Wohn- und Nutzflächenberechnung (falls vorhanden)
• Miet- oder Kaufvertrag

Wohnraumvermessung in:

Altenstadt, Aschaffenburg, Alzenau, Bad Vilbel, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bruchköbel, Büdingen, Bad Soden, Erlensee, Eschborn, Eppstein, Friedberg, Friedrichsdorf, Florstadt, Frankfurt am Main, Gedern, Gründau, Hanau, Hammersbach, Hochtaunuskreis, Idstein, Karben, Langen, Langenselbold, Linsengericht, Lich, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Maintal, Mömbris, Nidda, Nidderau, Ober-Mörlen, Oberursel, Offenbach, Rosbach vor der Höhe, Rhein-Main-Gebiet, Reichelsheim, Ronneburg, Wächtersbach, Wehrheim, Schotten


Kontakt

Bausachverständiger                       

Frank Benecke,  Kastanienstraße 9  

61118 Bad Vilbel 

Tel: 06101-523147  

Tel: 0173-3166033

Mail: info@bausachverständiger-benecke.de