Bauabnahme

Vorbeugen statt Nachsorgen - Baumängel rechtzeitig erkennen                                                                                       

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • keine Baumängel
  • keine Folgekosten
  • kein Risiko
  • kurzfristiger Ortstermin

Bauabnahme - Ein wichtiger Zeitpunkt beim Bauen
Abnahme bedeutet, dass Sie die Bauleistungen als korrekt akzeptieren. Eine Abnahme hat daher weitreichende rechtliche Wirkungen. Laut einer repräsentativen Statistik sind 37% der Mängel oder Schäden bereits bei der Abnahme bzw. innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erkennbar.

Die Bauabnahme ist daher ein sehr wichtiger Zeitpunkt, um die Bausubstanz auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Ich stehen Ihnen bei der Bauabnahme gerne beratend zur Seite und überprüfen für Sie, ob die ausgeführten Bauarbeiten fachgerecht abgeschlossen wurden.

Begleitung bei der Bauabnahme - Der Ortstermin mit Bausachverständiger
Während des Begehungstermins nehme ich als DEKRA zertifizierter Baugutachter die Bausubstanz genauestens unter die Lupe und benennt vorliegende Ausführungsfehler/ Baumängel. Auf Wunsch fertigen wir Ihnen einen ausführlichen Bericht mit einer Fotodokumentation von mangelhaft ausgeführten oder gar unfertigen Bauarbeiten an.

Nicht selten sind unsere Auftraggeber erstaunt darüber, was sie selbst nicht als Schaden oder Mangel erkannt haben. Sorgen Sie jetzt vor und vermeiden Sie unerwartete Mehr- und Folgekosten.

Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

Leistung

Preis (inkl. MwSt.)

Honorarpauschale für eine Objektbesichtigung und Begehung durch den qualifizierten Bausachverständigen sowie mündlicher Vor-Ort-Beratung

499,00 €

Protokoll mit fotografischer und schriftlicher Dokumentation der Feststellungen (pro Stunde)

160,00 €

 Zusätzliche Vor-Ort-Begehung zur Überprüfung der Ausbesserungsarbeiten

499,00 €

Fahrtkosten (Mehrkilometer)

 0,95 €/km

Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme

 5 %

 In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

Baumängel in:
Altenstadt, Aschaffenburg, Alzenau, Bad Vilbel, Bad Homburg, Bad Nauheim, Bruchköbel, Büdingen, Bad Soden, Erlensee, Eschborn, Eppstein, Friedberg, Friedrichsdorf, Florstadt, Frankfurt am Main, Gedern, Gründau, Hanau, Hammersbach, Hochtaunuskreis, Idstein, Karben, Langen, Langenselbold, Linsengericht, Lich, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Maintal, Mömbris, Nidda, Nidderau, Ober-Mörlen, Oberursel, Offenbach, Rosbach vor der Höhe, Rhein-Main-Gebiet, Reichelsheim, Ronneburg, Wächtersbach, Wehrheim, Schotten


Kontakt

Bausachverständiger

Frank Benecke, Kastanienstraße 9

61118 Bad Vilbel 

Tel: 06101-523147  

Tel: 0173-3166033

Mail: info@bausachverständiger-benecke.de